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Vergabe-ID: KPQVG664AGX1
Verwertung kommunales Papier Stadt Freiburg_2025
Status
Erstgebot
privat-rechtliche Vergabe
Entsorgungsleistung
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH
Hermann Mitsch Str. 26
79108 Freiburg
Erhardt, Michael (erhardt@abfallwirtschaft-freiburg.de)
23.09.2024
25.10.2024 12:00 Uhr
06.11.2024 08:00 Uhr - 08.11.2024 12:00 Uhr
29.11.2024 15:00 Uhr

Anfrage vom 16.10.2024 16:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

1.
die Abrechnung soll auf Basis des EUWID im Leistungsmonat erfolgen. In den Extra Vertragsbedingungen wird unter § 8 Abs. 3 allerdings darauf hingewiesen, dass die Vergütungen an den AG bis spätestens zum 15. des Folgemonats zu erfolgen hat. Dies ist aus unserer Sicht nicht möglich, da der EUWID für den Vormonat in der Regel erst Mitte des Monats veröffentlicht wird. Ist demnach eine Abrechnung auch nach dem 15. des Folgemonats möglich?

2.
In der Leistungsbeschreibung weisen Sie darauf hin, dass es sich bei den zu entsorgenden Abfällen um ‘Gemischtes Altpapier 1.02, Gruppe 1 – untere Sorten’ handelt. Diese Definition ist in der DIN EN 643 geregelt. Eine Bezugnahme auf diese Norm ist in den Verdingungsunterlagen nicht anhängig. Können Sie uns bestätigen, dass hier die DIN EN 643 Anwendung findet?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 22.10.2024 10:09 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

1.
“Ja, es ist möglich, die Abrechnung auch nach dem 15. des Folgemonats vorzunehmen, da wir die Notwendigkeit nachvollziehen können, auf die Veröffentlichung der EUWID-Preise zu warten. Somit kann eine entsprechend angepasste Abrechnung erfolgen, sobald die Preise für den jeweiligen Leistungsmonat verfügbar sind.“

2.
„Wir können bestätigen, dass es sich bei dem ausgeschriebenen Material um gemischtes Altpapier handelt, wie in der Beschreibung angegeben. Es stammt aus der kommunalen Sammlung der Stadt Freiburg und umfasst Papierfraktionen, die eine Mischung aus Papier, Pappe und Kartonagen darstellen, einschließlich Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen aus PPK, die unsortiert erfasst werden.
Hinsichtlich der Frage zur Anwendung der DIN EN 643 können wir jedoch keine weiteren spezifischen Angaben zur Qualität des Materials machen. Eine Bezugnahme auf diese Norm ist in den Verdingungsunterlagen nicht vorgesehen.“

Mit freundlichen Grüßen


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